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Informationen und Belehrung

5 wichtige Erinnerungen für die Nutzung des Spielplatzes vor der Turnhalle der Wartburgschule

 

 

1. Schülerinnen und Schüler sollen die Schulanlage erst eine angemessene Zeit vor dem
Unterricht oder der Schulveranstaltung betreten.

 

2. Nach dem Ende schulischer Veranstaltungen, also meist dem Unterrichtsende, soll das Schulgebäude
und Schulgelände in angemessener Zeit verlassen werden.


3. Der Spielplatz vor der Turnhalle ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Eisenach – er gehört nicht
zur schulischen Ausstattung der Wartburgschule!


4. Daraus ergibt sich, dass die Nutzung des Spielplatzes auf eigene Gefahr erfolgt, wie bei anderen
öffentlich zugängigen Anlagen und Plätzen!

 

5. Die Wartburgschule hat hier weder eine Aufsichtsverpflichtung noch ist sie verantwortlich für
Vorgänge oder Folgen der privatrechtlichen Nutzung!

 


gezeichnet
Jens Krieg
Schulleiter

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99817 Eisenach