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Hausordnung der Wartburgschule Eisenach

Die Schule kann ihren Auftrag, junge Menschen zu erziehen und zu bilden, nur in einem geordneten Zusammenleben erfüllen. Das setzt voraus, dass alle Beteiligten bestimmte Rechte und Pflichten einhalten. Schüler, Lehrer und Eltern vereinbaren daher folgende Hausordnung

Hausordnung

Schuljahr 2022/23

 

Für die Kenntnisnahme der Sorgeberechtigten als Kurzfassung der Schul- und Hausordnung

 

 1. Fahrräder sind abgeschlossen am Schulgelände in den dafür vorgesehenen Ständern abzustellen. Die Schule übernimmt keine Haftung. Die Sorgeberechtigten haben für verkehrssichere Fahrräder Sorge zu tragen.

 

 2. Bei unsachgemäßer Behandlung, Verlust oder bei mutwilliger Beschädigung von Schuleigentum sind die Eltern verpflichtet, für den Schaden aufzukommen. Leihbücher sind zu ersetzen.

 

 3. Das Schulgebäude/-gelände darf während der Unterrichtszeit bzw. unvorhergesehenen Ausfallstunden grundsätzlich nicht verlassen werden! Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der Klassen- bzw. Schulleitung.

 

 4. Im Krankheitsfall oder bei Fehlen aus anderen Gründen muss die Schule am 1. Tag bis spätestens 8.00 Uhr durch die Sorgeberechtigten mündlich/ telefonisch (auch über den Anrufbeantworter)/ per E-Mail informiert werden. Eine schriftliche Entschuldigungsbitte durch die Sorgeberechtigten ist schnellstens in der Schule vorzulegen (Post oder E- Mail). Erfolgt dies nicht, wird die Nichterfüllung der Schulpflicht durch die Schule geahndet. Bei schuldhafter Verzögerung müssen krankheitsbedingte Abwesenheitsgründe / -Bescheinigungen durch die Schule im Nachhinein grundsätzlich nicht mehr akzeptiert werden. Dauert die krankheitsbedingte Abwesenheit länger als 3 Tage, hat die Schule das Recht ein ärztliches Attest zu verlangen. Wird ein entsprechendes Dokument/ Attest nicht vorgelegt, wird das Fehlen als unentschuldigt gewertet. Somit kann jede in dieser Zeit nicht absolvierte Leistungsfeststellung mit „ungenügend“ bewertet (siehe ThürSchulO § 59, Abs. 7).                     Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren kann die Folge sein. (Verfahren bei unentschuldigtem Fehlen!

 →Meldung der Schule an die Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Jugendamt, Staatl. Schulamt Westthüringen) ●unentschuldigtes Fehlen von 5 bis 9 Fehltagen oder ab 10 Unterrichtsstunden = sofortiges Verwarngeld von 25 € ●unentschuldigtes Fehlen ab 10 Tage→ Einleitung eines Bußgeldverfahrens bis 1500 €; eventuell gerichtliche Umwandlung in gemeinnützige Arbeit/ Jugendarrest

 

 5. Arztbesuche sollen grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit erfolgen (Ausnahme: dringende Notfälle, Termine bei Fachärzten). Die entsprechende Bestätigung ist in der Schule/dem Klassenlehrer vorzulegen. Information über Fehlen möglichst schon vorher geben!

 

 6. Anträge auf Beurlaubung, z. B. für Vorstellungsgespräche, müssen rechtzeitig unter Vorlage der Einladung beim Klassenlehrer vorgelegt werden.

Anträge auf Beurlaubung vor oder nach Schulferien müssen rechtzeitig bei der Schulleitung gestellt werden mit ausführlicher Begründung/ Arbeitgeberbestätigung wegen Urlaubs. (Antragsvordruck auf der Homepage)

 

Jeder Schüler ist verpflichtet, das während des FehlensVersäumte selbstständig nachzuarbeiten bzw. sich selbst um entsprechende Hilfe zu sorgen.

 

7. Der Betrieb vonHandys, Audiomedien und anderen datenverarbeitenden Geräten zu privaten Zwecken ist im gesamten Schulgelände untersagt. Diese Geräte verbleiben im ausgeschalteten Zustand im Ranzen. Bei Störung des Schulbetriebs können die Geräte auf Entscheidung der Schulleitung bzw. nach Rücksprache durch die Lehrkraft als pädagogische Maßnahme zeitlich befristet eingezogen werden. Auf die Eigentümereigenschaft am Gerät hat dies keinen Einfluss. Die Schulleitung sorgt für eine sichere Aufbewahrung vor Verlust und Beschädigung. Als Schulleiter stelle ich bezüglich des kurzfristigen Entzugs dieses Eigentums hiermit ausdrücklich die entgegennehmenden MitarbeiterInnen der Schule von jeglichen Haftungsansprüchen der Eltern, der gesetzlichen Vertreter, des abnehmenden Lehrers oder des Kindes frei. Dies gilt insbesondere für die Beschädigung der Handys an sich, Displayschäden, Verlust, Diebstahl oder für sonstige anfallenden Kosten, die durch die Entgegennahme und Verwahrung entstehen können. Die Geräte werden nach Absprache grundsätzlich nur an die Sorgeberechtigten herausgegeben.

 

8. Mützen, Caps und andere Kopfbedeckungen sind im Schulhaus abzulegen, ausgenommen davon sind Kopfbedeckungen aus religiösen Gründen.                                                  Das Tragen von Sport- und Trainingsbekleidung ist ausschließlich im Sportunterricht zulässig.

 

9. Auf privates Eigentum, insbesondere Wertsachen und Bargeld, ist durch die Schüler selbst zu achten. Im Sportunterricht kann dies  

       abgegeben werden.

 

10. Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände in jeglicher Form ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden lt. ThürSchulG § 51 durch Ordnungsmaßnahmen bzw. lt. ThürSchulG § 52 durch Ausschluss von der Schule geahndet. Bei erheblicher Gefährdung von Ordnung und Sicherheit wird die Schule die Durchsuchung der Schultasche bzw. anderer persönlicher Sachen (Jacken usw.) einleiten.

 

11. Das Rauchen und die Einnahme von Alkohol bzw. Drogen sind strengstens untersagt. Rauchen ist im gesamten Sichtbereich der Schule verboten. Zuwiderhandlungen werden lt. ThürSchulG § 51 durch Ordnungsmaßnahmen bzw. durch Erstattung einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz geahndet. Ggf. muss die Polizeiinspektion oder der Notarzt eingeschaltet werden.

 

12. Es ist untersagt, auf der PC-Technik der Schule gewaltverherrlichende, fremdenfeindliche, pornografische oder sonstige nicht jugendliche bzw. dem Erziehungsziel der Thüringer Schule entgegenstehende Inhalte zu verwenden oder zu veröffentlichen.

Weiterhin ist der Einsatz von Systemen untersagt, die die PC-Technik der Schule in ihrer Funktion oder Nutzung beeinträchtigen. Bei Verstoß gegen diese Festlegungen ist mit Ordnungsmaßnahmen der Schule oder strafrechtliche Maßnahmen zu rechnen.

 

 

 

Eisenach, 01.08.2022                                                                                                           gez. Jens Krieg - Schulleiter

 

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